Nachfolgende Bedingungen gelten für Endkunden Händler und Gewerbetreibende

    Versand: Mit der Deutschen Post AG in der Regel per Nachnahme oder mit
    DPD per Vorauskasse oder Rechnung

    Paketsendung mit Zustellung:                         7,50 €
    Nachnahmegebühr:                                           3,00 €

Paketsendungen innerhalb der Europäischen Union sind ab 300 € frachtfrei.Versandkosten ins übrige Ausland richten sich je nach Zielort nach den gültigen Tarifen. Auf Kundenwunsch kann auch eine andere Versand- bzw. Bezahlungsart vereinbart werden.

 

Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder per Rechnung, hier muss der gesamte Betrag innerhalb 7 Tage nach Erhalt der Ware rein netto ohne Abzüge auf das angegebene Konto überwiesen werden.

Sonderregelung für Scooterbestellungen: aufgrund des hohen Material- u. Arbeitsaufwandes ist hier eine Vorauszahlung von 30% des Bruttoendpreises bei Bestellung zu leisten.

 

Preise:  Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben der Firma Bärtele Tauchtechnologie jederzeit vorbehalten!

 

Umtausch/ Rückgabe: Es besteht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum auf alle Artikel ein volles Rückgaberecht, sofern sich diese in einem unbenutzten und einwandfreien Zustand befinden. Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden nicht rückerstattet. Eigens für den Kunden gefertigte Artikel sind vom Umtausch bzw. der Rückgabe ausgeschlossen.

 

Gewährleistung:Wir übernehmen für die neugelieferten Waren eine Gewährleistungsgarantie für 2 Jahre. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag der Lieferung. Bei Handelsware wird nur insoweit Garantie geleistet als die Vorlieferanten im Rahmen der Werks- und Lieferbedingungen die Reklamationen anerkennen und für Ersatzlieferungen aufkommen. Erkennbare Mängel sind binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu beanstanden. Beanstandete Stücke hat der Besteller zunächst an Ort und Stelle zu verwahren und auf Verlangen jedoch auf seine Kosten und Gefahr einzusenden. Nachweislich fehlerhafte Ware oder Teile werden nach Wahl des Lieferanten kostenlos ausgetauscht oder instandgesetzt oder gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages zurückgenommen. Jeder weitergehende Anspruch, auch auf Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Jede Mangelhaftung entfällt, solange der Abnehmer mit Zahlungspflichten in Verzug ist oder wenn die gelieferten Waren unsachgemäß behandelt oder an ihnen Reparaturen oder sonstige Änderungen durch den Besteller oder einen Dritten ohne Einwilligung des Lieferanten vorgenommen wurden. Für die Lieferung von Ersatzstücken gelten die gleichen Bedingungen wie für die ursprüngliche Lieferung. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

 

Mängelrügen: Mängelrügen sind in jedem Falle unverzüglich, spätestens nach 2 Wochen schriftlich zu erheben. Nicht sofort erkennbare sondern erst bei oder nach Gebrauch sichtbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu rügen. Auf die Untersuchungspflicht gemäß § 377 HGB wir ausdrücklich hingewiesen.

 

Schadenersatz: Soweit gesetzlich zulässig ist unsere Verpflichtung zur Leistung auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftendem Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Die Haftung von Bärtele Tauchtechnologie beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Eigentumsvorbehalt:

-         Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Nebenforderungen sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung behält sich der Lieferer das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor.

-         Eine Be- und Verarbeitung der Waren erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs gemäß § 950 BGB im Auftrag des Lieferers. Dieser wird Eigentümer der neuentstandenen Sache.

-         Der Abnehmer darf die in Eigentumsvorbehalt des Lieferers stehende Ware oder das verarbeitete Erzeugnis nur im ordnungsgemäßem Geschäftsgang veräußern. Er tritt schon heute sämtliche Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Lieferer zu dessen Sicherung ab. Der Abnehmer ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange der Lieferer diese Ermächtigung nicht widerruft.

-         Ãœbersteigt der Wert der für den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 20 % so muss er auf Verlangen des Abnehmers die Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Lieferers erklären.

-         Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen. Hieraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Abnehmers.

 

Mindermengenzuschlag: Bestellungen im Warenwert unter 25,- € werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € belastet. Ausgenommen sind Nachlieferungen und Ersatzteile. Für den Versand in das Ausland wird unter einem Warenwert unter 90,- € wird eine Bearbeitungsgebühr von 12,50 € erhoben.

 

Ausfuhrrichtlinien: Die jeweils gültigen Außenwirtschaftbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union bestimmen im Hinblick auf Fälle der Wiederausfuhr und des Weiterverkaufs ins Ausland den Inhalt der beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Eine vertragliche Verpflichtung des Lieferanten kommt jedenfalls erst zustande, wenn im Hinblick auf den Endverbleib die entsprechenden Genehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt sind. Der Abnehmer verpflichtet sich, etwaige zur Genehmigung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und für das Genehmigungsverfahren notwendige Unterlagen auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlungen ist Ulm. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten – einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist Ulm. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Wirksamkeit des Vertrages: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt den Bestand im übrigen nicht. Lieferant und Abnehmer sind verpflichtet, etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Durch diese Geschäftsbedingungen werden alle vorangegangenen ungültig.